Bestand
Beratung zum Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarf
Bei Bestandsimmobilien empfiehlt sich die sachverständige Beratung zu allen Fragen der Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung.
Instandhaltung
ist die Erhaltung des Gebäudebestandes durch laufende
Reparatur der sich durch Gebrauch oder alterungsbedingt verschlechternden
Bausubstanz.
Die Instandhaltung eines Gebäudes dient
dazu, den Wert einer Immobilie zu erhalten.
Instandsetzung
ist die Wiederherstellung eines ursprünglich
vorhandenen Gebäudezustands nach einer Schädigung der
Gebäudesubstanz infolge von Abnutzung
und Reparaturrückstau.
Die Instandsetzung eines Gebäudes dient der
Wiederherstellung des Wertes einer Immobilie.
Modernisierung
ist die Verbesserung der Substanz baulicher und technischer
Anlagen eines Gebäudes entsprechend der fortschreitenden
Entwicklung technischer Standards und veränderter
Nutzererwartungen.
Durch Modernisierung eines Gebäudes kann eine
Wertsteigerung der Immobilie erzielt werden.
Ziel der Beratungstätigkeit ist die Optimierung des technischen und wirtschaftlichen Aufwandes für die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes im Hinblick auf die Nutzung, Werthaltigkeit und Wertsteigerung einer Immobilie.
Im Streitfall wird die Erforderlichkeit von Maßnahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung geklärt..
Ein Sachverständiger kann auch baubegleitend während der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen tätig sein.
Abnahme von Instandsetzungsmaßnahmen
bei Bestandsimmobilien
ist eine Schlussabnahme nach der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen.
Die Bedeutung einer Schlussabnahme bei Instandsetzungsmaßnahmen unterscheidet sich nicht von Schlussabnahmen bei Neubauten.
Beweissicherung
Vor der Durchführung von Baumaßnahmen kann es in Abhängigkeit von deren Art und
Umfang erforderlich sein, den baulichen Zustand bestehender Bauwerke zum Zwecke der Beweissicherung
festzustellen und zu dokumentieren. Dabei werden vorhandene sichtbare Schäden an der baulichen
Substanz aufgenommen, protokolliert und zeichnerisch oder fotografisch dokumentiert.
Zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. die Einmessung der Höhenlage von Bauwerken vor
Beginn der Baumaßnahme, müssen im Einzelfall festgelegt werden.
Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, den baulichen Bestand während und nach
Beendigung der Bauarbeiten durch Setzungsmessungen und visuelle Überprüfung hinsichtlich
möglicher Veränderungen fortlaufend zu beobachten. Die Messergebnisse und Beobachtungen
sind zu dokumentieren.