Beratung
Baubegleitung
beinhaltet die Durchsicht der technischen Vertrags- und
Planunterlagen sowie die Feststellung und Protokollierung von Mängeln an der
baulichen Anlage zu vorher definierten Zeitpunkten im Bauablauf.
Solche Zeitpunkte sind im Regelfall gegeben:
- nach Durchführung des Aushubs
- nach Fertigstellung der Gebäudeabdichtung vor Verfüllen der Baugrube
- nach Fertigstellung des Rohbaus (Rohbauabnahme, ggf. weitere Bewehrungsabnahmen)
- vor Aufbringen des Innenputzes bzw. der Innenbekleidung
- nach Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens (Schlussabnahme)
Nach den Begehungen wird jeweils ein Protokoll gefertigt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Beratung zum Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarf
Bei Bestandsimmobilien empfiehlt sich die sachverständige Beratung zu allen Fragen der Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung.
Instandhaltung
ist die Erhaltung des Gebäudebestandes durch laufende
Reparatur der sich durch Gebrauch oder alterungsbedingt verschlechternden
Bausubstanz.
Die Instandhaltung eines Gebäudes dient
dazu, den Wert einer Immobilie zu erhalten.
Instandsetzung
ist die Wiederherstellung eines ursprünglich
vorhandenen Gebäudezustands nach einer Schädigung der
Gebäudesubstanz infolge von Abnutzung
und Reparaturrückstau.
Die Instandsetzung eines Gebäudes dient der
Wiederherstellung des Wertes einer Immobilie.
Modernisierung
ist die Verbesserung der Substanz baulicher und technischer
Anlagen eines Gebäudes entsprechend der fortschreitenden
Entwicklung technischer Standards und veränderter
Nutzererwartungen.
Durch Modernisierung eines Gebäudes kann eine
Wertsteigerung der Immobilie erzielt werden.
Ziel der Beratungstätigkeit ist die Optimierung des technischen und wirtschaftlichen Aufwandes für die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes im Hinblick auf die Nutzung, Werthaltigkeit und Wertsteigerung einer Immobilie.
Im Streitfall wird die Erforderlichkeit von Maßnahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung geklärt.
Ein Sachverständiger kann auch baubegleitend während der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen tätig sein.